GEG 2020 - Nachweise für Neubauten
Mit
der
Gebäude
Energie
Gesetzt
2020
(GEG
2020)
hat
der
Gesetzgeber
Mindeststandards
für
den
Energiebedarf
von
Gebäuden
festgelegt. Damit wird bei heutigen Neubauten ein deutlich besseres Qualitätsniveau erreicht, als dies früher der Fall war.
Das
GEG
2020
lässt
Bauherren
viel
Spielraum,
jeder
kann
im
Rahmen
der
Üblichen
Vorschriften
bauen,
wie
er
mag.
Er
muss
aber
Gebäudehülle
und
Anlagentechnik
gemeinsam
berücksichtigen.
Dieser
ganzheitliche
Effekt
wirkt
sich
vielfach
aus.
Ein
geringer
Energiebedarf
schont
nämlich
den
Geldbeutel
ebenso
wie
die
Umwelt,
er
erhöht
das
Wohlgefühl
der
Bewohner
ebenso
wie
den
späteren
Wiederverkaufswert
des
Hauses.
Der
„Primärenergiebedarf“
Qp
des
Gebäudes
ist
für
Gesetzgeber
und
Fachleute
der
maßgebliche
Wert
zur
Kennzeichnung
des
Energieverbrauchs.
Er
wird
in
Kilowattstunden
pro
Quadratmeter
Nutzfläche
und
Jahr
(kWh
/
(m²a))
dargestellt
–
als
Rechenwert,
der
den
gesamten
Aufwand
für
die
Wärmeversorgung
des
Hauses
addiert.
Berechnet
wird
der
gesamte
Energie-
einsatz, von der Quelle an.
Die
Anforderungen
an
die
energetische
Qualität
der
Gebäudehülle
HT’
werden
wie
bisher
auch
über
einen
durchschnittlich
einzuhaltenden
U-Wert
über
die
gesamte
Gebäudehülle
(den
spez.
Transmissionswärmeverlust
HT‘)
nachgewiesen.
Allerdings
wird
der
Höchstwert
nicht
wie
bisher
über
das
A/Ve
–
Verhältnis
ermittelt,
sondern
über
den
Gebäudetyp.
Es
wird
unterschieden
zwischen
den
Typen
„Freistehendes
Einfamilienhaus
(mit
AN
größer
oder
kleiner
als
350
m²)“,
„Einseitig
angebautes
Wohngebäude“,
„alle
anderen
Wohngebäude“ und „Erweiterung und Ausbauten“.
NEUBAU
ENERGIENACHWEIS
Energieberatung
Planungsphase :
•
GEG 2020
Nachweis (Baubegleitung)
•
Vorläufiger ENERGIEAUSWEIS
•
BEG / BAFA Förderungen
Bauphase :
•
Wärmebrücken Nachweis
•
Blower Door Test
•
Thermografie
•
U-Wert Berechnungen
•
Baubegleitung
Neubau Fertigstellung:
•
GEG 2020 Nachweis
•
Energieausweis (Reg.Nr.-DiBt)